Private Krankenversicherung / Beihilfe
Die Behandlungskosten bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten können direkt abgerechnet werden. Falls Sie bei einer privaten Krankenkasse oder über die Beihilfe versichert sind, informieren Sie sich bitte am besten vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe, inwieweit die Kosten der Psychotherapie erstattet werden. In den meisten Fällen schickt Ihnen Ihre Versicherung / Beihilfe Formulare zu, die Sie bitte zum Termin mitbringen.
Grundlage für die Behandlungskosten stellt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) dar. Darüber hinaus besteht seit dem 01.07.2024 eine zusätzliche Abrechnungsempfehlung.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Selbstzahler
Natürlich ist es auch möglich, die Therapie oder diagnostische Angebote selbst zu bezahlen. In diesem Falle erfolgt die Psychotherapie unabhängig von den Krankenkassen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, ohne Angaben gegenüber Ihrer Versicherung, dem Arbeitgeber (beispielsweise bei einer gewünschten Verbeamtung) und ohne Limitierung der Therapiestunden Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können.
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen ab 01.07.2024.
Kostenerstattung
Gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich Versicherten können Behandlungshonorare in meiner Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens abgerechnet werden. Dies muss jedoch im Vorfeld besprochen und beantragt werden. Schreiben Sie mich gerne an und ich sende Ihnen alle nötige Unterlagen zu, damit Sie solche einen Antrag gut vorbereiten können. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.
Nicht jede Gesetzliche Krankenversicherung bewilligt Psychotherapie in Privatpraxen über Kostenerstattung, obwohl Patienten keinen Therapieplatz bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bekommen.
Bitte beachten Sie, dass ein Erstgespräch Voraussetzung ist, um einen Antrag auf Kostenerstattung anzugehen.
Dieses Erstgespräch wird nicht von Ihrer GKV erstattet und muss von Ihnen selbst getragen werden. Die Kosten belaufen sich auf 134,06 € (50 Min.) (siehe GOP).

Kosten für
psychologische Diagnostik
Testdiagnostik, welche auf Anfrage durchgeführt wird, d.h. die nicht explizit im Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis stattfindet, kann ausschließlich auf Privat- bzw. Selbstzahlerbasis angeboten werden. Hier orientiere ich mich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen ab 01.07.2024.
